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PLUS-Fit - AGBs
1 Nutzungsumfang und Verhaltensregeln
1.1 Der/die Vertragspartner/in der Plus Fit sind berechtigt, die Räumlichkeiten dieser zu den ausgeschriebenen und veränderlichen Öffnungszeiten zu nutzen. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweiligen aktuellen Fassung, welche im Studio ausgehängt ist.
1.2 Ein Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen die PLUS-FIT nicht zu verantworten hat berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückzahlung des Beitrages. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadensersatz.
1.3 Der Discountvertrag beinhaltet nur das Trainieren mit den Trainingsgeräten und das benutzen der Duschen. Alles andere wird lt. Aufstellung für Premium gestellt.
2. Mitgliederbeiträge und Zahlung
2.1 Die Beiträge sind jeweils zum ersten oder zum fünfzehnten des Monats im Vorraus fällig. Im Falle der monatlichen Zahlungsweise wird der Mitgliedsbeitrag per Abbuchungsauftrag abgebucht. Bei Monatlicher Barzahlung oder Überweisungen wird eine Gebühr von 2,00 € berechnet. Adress- und Bankänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied diese Mitteilung, so werden ihm/ihr die Kosten für Mahnungen, etc. zur Last gelegt.
2.2 Bei Rücklastschriften wird eine Gebühr von 10,00 € berechnet. Kommt das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Restbeitrag sofort fällig.
2.3 Plus Fit behält sich das Recht vor Mitgliedsbeiträge anzupassen, bzw. zu erhöhen, jedoch nur einmal pro Kalenderjahr.
2.4 Für den Erwerb der Clubkarte ist eine Gebühr von 19,99€ fällig. Das Ausstellen einer Ersatzkarte bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung kostet erneut 19,99€.
3. Haftung und Schäden
3.1 Das Mitglied erklärt sporttauglich zu sein.
3.2 Die Haftung von Plus-Fit für Sachschäden bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
3.3 Gesundheitsschädigungen aufgrund unsachgemäßem Gebrauch der Geräte/Einrichtungen hat Plus-Fit nicht zu vertreten.
4. Kameraüberwachung
4.1 Das Mitglied stimmt einer Kameraüberwachung zu. Die Kameraüberwachung dient ausschließlich zur Wahrung der persönlichen Sicherheit jedes Besuchers.
5. Kündigungsfristen/Nebenabreden
5.1 Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder von Plus Fit spätestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Des Weiteren ist eine außerordentliche Kündigung im Falle eines Umzuges mit einer Entfernung von mindestens 30 km vom Studiostandort in Oberschleißheim und im Falle einer Schwangerschaft, nach genauer Prüfung möglich. Die Kündigungsfristen sind aber auf jeden Fall einzuhalten.
5.2 Außerordentliche Gründe sind nachweispflichtig. Der Vertrag kann von beiden Seiten zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
5.3 Alle Kündigungen müssen in schriftlicher Form und per Einschreiben erfolgen. Es gilt der Tag des Poststempels.
5.4 Mündlichen Nebenabreden bestehen grundsätzlich nicht. Mit Mitgliedern schriftlich festgehaltene Nebenabreden sind seitens der Plus-Fit möglich.
6. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand September 2009
